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Anfrage: Abgeltungsleistungen im Fall Greina

Geschäftsnummer:

95.1121

Eingereicht von:

Rhinow René

Einreichungsdatum:

04.10.1995

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement

Schlagwörter:

Ausrichtung; Volksabstimmung; Versprochen; Beschliessen; Sumvitg; Gemeinden; Abgeltungsleistungen; Bundesrat; Worden; Greina; Gewässerschutzgesetz; Beiträge; Wasserkraftnutzung; Einbussen; Ausgleichsbeiträgen; Grundlage; Gesetzliche; Wird

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Eingereichter Text

Seit der Volksabstimmung am 17. Mai 1992 über das Gewässerschutzgesetz besteht eine gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung von Ausgleichsbeiträgen infolge von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung. Entsprechende Beiträge sind für den Fall Greina bereits seit Jahren versprochen worden.

Ich frage den Bundesrat an, wann er die Ausrichtung der Abgeltungsleistungen für die Gemeinden Vrin und Sumvitg beschliessen wird.

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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