Geschäftsnummer: | 95.1121 |
Eingereicht von: | Rhinow René |
Einreichungsdatum: | 04.10.1995 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement |
Schlagwörter: | Ausrichtung; Volksabstimmung; Versprochen; Beschliessen; Sumvitg; Gemeinden; Abgeltungsleistungen; Bundesrat; Worden; Greina; Gewässerschutzgesetz; Beiträge; Wasserkraftnutzung; Einbussen; Ausgleichsbeiträgen; Grundlage; Gesetzliche; Wird |
Seit der Volksabstimmung am 17. Mai 1992 über das Gewässerschutzgesetz besteht eine gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung von Ausgleichsbeiträgen infolge von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung. Entsprechende Beiträge sind für den Fall Greina bereits seit Jahren versprochen worden.
Ich frage den Bundesrat an, wann er die Ausrichtung der Abgeltungsleistungen für die Gemeinden Vrin und Sumvitg beschliessen wird.